IG Rheinfelden-5G

für ein umweltverträgliches Mobilnetz
 

 

24.12.2023


5G Mega-Antenne in Aarau geplant


Ein spezieller Weihnachtsgruss erreichte uns aus Aarau. Der Mobilfunkbetreiber Salt plant auf dem Hochhaus an der General-Guisan-Strasse 31 im Goldern Quartier eine 5G Antenne mit sagenhaften 53000 Watt Leistung. Dementsprechend gigantisch gross ist auch der Radius der zur Einsprache Berechtigten mit fast 1'900 Meter. Nebst Aarau sind auch grosse Teile der Gemeinden Unterentfelden, Suhr und Buchs davon betroffen.

Wir von der IG haben den Ruf besorgter Einwohner vernommen und eine umfassende Ein-sprache verfasst, welche diese Mega-Antenne stoppen soll. Sie wird am 5. Januar 2024 mit der Unterschrift vieler Betroffener beim Stadtrat eingereicht.

Lesen Sie im beiliegenden Dokument die umfassende Begründung.

04.09.2023

Zwei 5G Antennen in Rheinfelden vom Regierungsrat gestoppt!

Die IG Rheinfelden-5G verbucht einen weiteren Erfolg in ihrem unermüdlichen Einsatz für einen umweltverträglichen Mobilfunk in Rheinfelden. Mit Beschluss des Regierungsrats vom 23. August 2023 dürfen zwei Antennen an der Quellenstrasse 37 von der Swisscom so nicht erstellt werden. Wie kam das denn zustande?

Am 10. Oktober 2022 bewilligte der Stadtrat trotz Einsprache 260 Betroffener in einem ersten Verfahren das Baugesuch. Gegen diesen Entscheid reichte eine kleine Gruppe, unter der Federführung der IG, beim Regierungsrat Beschwerde ein, verbunden mit dem Antrag: Der Entscheid sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen aufzuheben. Und genau dies ist nun erfolgt, unserer Beschwerde wurde stattgegeben, die Swisscom bezahlt die Kosten des Be-schwerdeverfahrens.

In der Begründung des Urteils wurden unsere Beschwerdepunkte gutgeheissen: Mangelhafte Baugesuchsakten, falsche Berechnungen der Strahlenbelastung und Überschreitung der Grenzwerte bei den verglasten Balkonen in unmittelbarer Nähe der Antennen. Nicht nur der Entscheid, auch der Ablauf im Beschwerdeverfahren ist bemerkenswert. In diesem Verfahren hat die Swisscom die Datenblätter ausgetauscht und den berüchtigten Korrekturfaktor hineingeschmuggelt. Dieser würde es erlauben, die Sendeleistung im Betrieb um das 5-fache zu erhöhen, ganz salopp ohne neue Baupublikation bzw. Einsprachemöglichkeit der Anwoh-nerschaft. Diese Arroganz der Swisscom macht sprachlos und die Unbedarftheit, mit der die Kantonale Kontrollstelle, das Amt für Umwelt alles durchgewunken hat, irritiert ein weiters Mal. Wir ziehen den Hut vor dem Rechtsdienst des Regierungsrates, der dies erkannt hat und letztendlich diesen Entscheid herbeiführte. Auf die Reaktion der Swisscom warten wir gespannt, wird sie ihn anfechten?

Unsere Erkenntnis: wir Bürger müssen weiterhin ein waches Auge auf die rasant ablaufende 5G-Ausbreitung halten und darauf hoffen, dass nach diesem Entscheid auch der Stadtrat seine Möglichkeiten für einen umweltverträglichen, geordnet ablaufenden Mobilfunk endlich wahrnimmt. Seit dem 11.11.2019, der Übergabe einer von 710 Mitbürgerinnen und Mitbürger von Rheinfelden unterzeichneten Petition, ist in dieser Sache nichts passiert. Die zurzeit laufende Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung BNO gäbe ihm den entsprechenden Spielraum.

Leider weist der letzte Entscheid des Stadtrates zur Antenne Thermenstrasse noch immer in die falsche Richtung, siehe Eintrag unten vom 14.08.23.



Den Wortlaut im Regierungsratsbeschluss können Sie der Beilage entnehmen.


Regierungsratsbeschluss
1_Regierungsratbeschluss Nr. 2023-000999.pdf (5.55MB)
Regierungsratsbeschluss
1_Regierungsratbeschluss Nr. 2023-000999.pdf (5.55MB)

 14.08.2023

Der Stadtrat bewilligt die 5G Antenne Thermenstrasse – keine Spur von einem umweltverträglichen Ausbau des Mobilfunks in Rheinfelden in Sicht!

Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 24. Juli 2023 das Baugesuch der Sunrise bewilligt und die Einsprache von 99 Anwohnern nach 3 Jahren intensivem Schriftwechsel abgelehnt. Der Entscheid hinterlässt ein weiteres Mal Fragezeichen. Ein Blick zurück:

Im November 2019 reichten wir, die IG Rheinfelden-5G eine Petition mit 710 Unterschriften besorgter Bürger ein. Unter anderem forderten wir eine sachgerechte Planung und den Schutz der Bevölkerung und Umwelt vor dieser schädlichen Technologie. Im März 2020 antwortete der Stadtrat und stellte uns in einer kommenden Zonenplanrevision eine Standortplanung zum Schutz der Wohnzonen in Aussicht.

Weiter im Text ging es dann im Schlussbericht «Räumliches Entwicklungskonzept REK» von Rheinfelden im März 2021. Hier stehen Sätze wie, Zitat: «Eine genaue Abwägung der Chancen und Risiken, insbesondere einer möglichen gesundheitlichen Belastung, muss im Zusammenhang mit dem Ausbau des 5G-Netzes erfolgen» oder «Bei der smarten Entwicklung von Rheinfelden steht der Mensch im Fokus». Interessant darin auch die Empfehlungen zur Umsetzung, Zitat: «Zur Sicherstellung der Umsetzung der Kerninhalte aus dem REK…müssen diese in …Regelwerke  (…Revision Bau- und Zonenordnung) überführt werden». Diese Arbeit ist zurzeit in Gange.

Warum diese Rückblende? Nun, Papier ist bekanntlich geduldig. Im Entscheid des Stadtrates ist von all diesen schönen Absichten nichts mehr zu lesen. Unter anderem steht, Zitat: «Die Gemeinde Rheinfelden beabsichtigt, weder den Erlass noch die Änderung eines Nutzungsplans im hier relevanten Bereich. Die Grundvoraussetzungen für die Anordnung einer Planungszone oder Bausperre (für Mobilfunkanlagen) sind daher ebenfalls nicht erfüllt».

Offensichtlich ist ein umweltverträglicher Mobilfunk aus der Sicht des Stadtrats kein Kerninhalt, es soll also weitergehen im Antennenwildwuchs von Rheinfelden, auch in dicht bevölkerten Wohnzonen. Im Weiteren verweist er bei den von uns gerügten «Umweltrechtlichen Belangen» auf die Zuständigkeit des Kantons und lässt sie völlig ausser Betracht.

Auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid verzichtet die IG. Ein Erfolg ist nicht auszumachen, da im ersten Urteil des Bundesgerichts dem umstrittenen Bewilligungsprozedere von 5G bereits die Absolution erteilt wurde. Sunrise wird wohl schon bald in einem internen Prozedere mit dem Kanton einen Korrekturfaktor einführen, welcher ein Mehrfaches an Sendeleistung erlauben wird; ohne öffentliche Publikation notabene. Dies per Verordnung vom Bundesrat per Januar 2022 eingeführt, zu Lasten der Bevölkerung.

Siehe auf unserer Website unter: www.rheinfelden-5g.ch unter Aktuell vom 31.03.2023.
Es verbleibt als letzte Möglichkeit, neue 5G Antennengesuche, welche mit dem Korrekturfaktor publiziert werden, zu bekämpfen; wir werden dranbleiben!


31.03.2023

Erstes Urteil des Bundesgerichts im 5G – uns bleibt nur noch Kopfschütteln!

Nun ist es also gefällt, das erste Urteil des Bundesgerichts zu einer adaptiven 5G Antennen; in der Gemeinde Steffisburg. Und um es gleich vorwegzunehmen:

Es ist verheerend für uns Menschen, die Tierwelten und das Pflanzenreich.

Ein trauriger Meilenstein in der Auseinandersetzung, Wirtschaftsinteressen gegen Natur und Menschheit. Die Mobilfunkgesellschaften haben mit der Judikative die letzte Hürde im Widerstand gegen die schädliche 5G Antennentechnik «erfolgreich» übersprungen, alle Klagen wurden abgewiesen.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer verbleibt uns noch. Das Baugesuch dieser Antenne basierte auf der alten Betrachtungsweise. Der Korrekturfaktor mit der damit einhergehenden verdeckten Grenzwerterhöhung um das Mehrfache durch den Bundesrat war noch kein Thema.

Demgegenüber steht die nüchterne Erkenntnis, dass alle gesundheitlichen Aspekte und die Umweltschädigungen erst wieder zur Diskussion stehen werden, wenn das Desaster auch mit noch so grossen Spitzfindigkeiten nicht mehr zugedeckt oder vernebelt werden kann. Und dieser Tag wird kommen; fragt sich nur, wie hoch der Preis sein wird.

Unsere Arbeit, unser Engagement in der Sache wird sich nicht verändern. Die Richter haben ein Urteil gefällt, was im Volksmund Rechtsprechung heisst. Richter sind Menschen, die Kraft ihres Amtes urteilen. Das Ergebnis ist immer relativ, es steht in Relation zum Bewusstseinsstand des Betreffenden und des Kollektivs. So gesehen ist das Urteil eine rein subjektive Situationsanalyse, ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Wir bleiben dran im Wissen, dass die wirkliche «Rechtsprechung» letztendlich auf einer anderen Ebene stattfinden wird.

Die Aufgabe für die Einsprecher war schwer, sie stehen der geballten Macht von Mobilfunkgesellschaften und Bundesrat gegenüber deren erklärtes Ziel es ist, dem Rollout der schädlichen 5G Antennentechnik mit allen Mitteln zum sofortigen Durchbruch zu verhelfen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass es weltweit noch keine Standards zur Beurteilung, Messung und Kontrolle dieser mit künstlicher Intelligenz gesteuerten 5G Antennentechnik gibt.

Man verhilft sich in diesem Dilemma mit handgestrickten Lösungen der bundeseigenen Fachbehörden und scheut sich nicht, beim Auftauchen rechtlich umstrittener Vorgaben diese durch bundesrätliche Verordnungen der Rügefähigkeit zu entziehen. Auch das Parlament wird in diesem Prozess aussen vorgelassen, obwohl es zweimal NEIN gesagt hat zu Grenzwerterhöhungen.

So läuft in der Praxis und Konsequenz, von den Bundesbehörden bis zum Kantonalen Vollzug, ein gut geschmiertes Räderwerk unter dem Motto: Volle Kraft voraus, Mobilfunk first – Bedenken second. Oder wie sich ein bekannter ETH Professor vor Jahren sarkastisch ausdrückte:

«Industrie und Behörden haben beschlossen, dass Mobilfunkstrahlung kein Risiko darstellt.»

Bleibt als letztes Glied in der Kette das Bundesgericht. Fehlanzeige, das Urteil hinterlässt «Kopfschütteln». Es scheint als ob es einzig darum ging, der umstrittenen Bewilligungspraxis höchstrichterliche Absolution zu erteilen. Es ist unsere Einschätzung des Urteils, sie muss nicht allgemeingültig sein. Bilden sie sich ihre Meinung mit den beiliegenden Dokumenten. 

02.11.2022 

Stadtrat bewilligt Baugesuch beim Q37 – Eingabe einer Beschwerde beim Regierungsrat

Es ist so weit, der Stadtrat hat an der Sitzung vom 10. Oktober 2022 unsere Einsprache abgelehnt und das Baugesuch der Swisscom nach über 2 Jahren eines umfangreichen Schriftwechsels bewilligt.

Der Entscheid überrascht nicht. Einsprachepunkte, welche den Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung betreffen, werden mit einem Verweis auf die Nichtzuständigkeit der Gemeinde als Bewilligungsbehörde salopp abgelehnt. Hinter dem Rücken das Kantonalen Umweltamtes AfU lässt es sich bequem verstecken. Und dieses ist ja weit weg vom Geschehen.

Das System von Bundesrat bis Stufe Gemeinde läuft einmal mehr wie geschmiert, wir haben darüber am 08.04.2022 ausführlich berichtet (siehe unten). Dies die eine Seite.

Zu denken gibt noch immer die Art und Weise, wie der Stadtrat auf die enormen Herausforderungen im Mobilfunk im Allgemeinen reagiert. Auf der Ebene des Baureglements hätte er viele Möglichkeiten um dem Mobilfunk klare Grenzen zu setzen, wenn er denn so möchte. Seit 3 Jahren liegt unsere diesbezügliche Petition in den Schubladen und der irreversible Schaden wird mit jeder Bewilligung in der Gemeinde umso grösser.

Diesmal ist es nicht der Kinderspielplatz, es trifft die «Wintergärten» in unmittelbarer Nähe bei der Quellenstrasse 39b; sie werden über dem Grenzwert belastet. Wir sind gespannt, wie der Stadtrat dies dereinst seinen Mitbürgern übermitteln wird.

11 Einsprechende haben sich entschlossen, diesen Entscheid nicht zu akzeptieren, sie haben eine Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Wir werden weiter darüber berichten. 

04.09.2022

Baugesuch Bahnhof Augarten - Einsprache

Aktuell liegt ein weiteres Baugesuch für eine 5G Antenne auf. Sollte es bewilligt werden, liegt ein Kinderspielplatz der Siedlung im direkten Mobilfunkstrahl und wird über dem Grenzwert überflutet. Was ist für eine Zukunftsperspektive für unsere Kinder!



Wir haben auch hier eine Einsprache verfasst, welche dem Stadtbauamt am 12.09.22 übergeben wird. Die anonymisierte Einsprache können Sie untenstehend anklicken. Möchten Sie Mitunterzeichnen, dann laden Sie das beiliegende Blatt herunter. Sie müssen allerdings im Einspracheradius wohnen oder arbeiten.

 22.06.2022 

Swisscom, Salt und Sunrise erhöhen Strahlung eigenmächtig

Ein sehr gut recherchierter Artikel im Heft «saldo» vom Juni deckt die Machenschaften der Mobilfunkgesellschaften und das verantwortungslose Handeln von Bundesrat und seinen Dienststellen mit der indirekte Grenzwerterhöhung glasklar auf.

Schlecht weg kommen darin auch die Kantonalen Stellen wenn da steht, Zitat:

«Die meisten Kantone lassen den Antennenbetreiber freie Hand».

Es sind dies dieselben Dienststellen die den für die Bewilligung zuständigen Gemeindebehörden immer wieder schriftlich mitteilen, sie hätten zu den umweltschädigenden Aspekten einer 5G-Antenne nichts zu mehr sagen, dies obliege der Kontrolle und Oberhoheit des Kantons!

Für uns keine Überraschung, lesen sie den «saldo» Artikel und in dieser Rubrik unseren Beitrag vom 08.04.2022 mit der Geschichte hinter der Geschichte, es ist alle so durchsichtig 

Saldo Artikel.pdf (135.53KB)
Saldo Artikel.pdf (135.53KB)

 13.06.2022

35 Einsprachen gegen das Baugesuch «Fröschweid» der Swisscom

Wir wehren uns ein weiteres Mal zusammen mit 35 besorgter Altstadtbewohner/-innen mit einer Einsprache und haben heute den Stadtrat über die schädlichen Auswirkungen dieser Technologie und die unsägliche Vollzugspraxis im Aargau orientiert.

Das Baugesuch kommt auf ganz leisen Sohlen daher, ohne Anwendung des Korrekturfaktors, welcher im Betrieb eine mehrfach stärkere Bestrahlung erlauben würde. Im Umfeld der «Fröschweid» wird trotzdem bereits der max. Grenzwert erreicht. Was erwartet uns, wenn in Kürze im Bagatellverfahren ein adaptiver Betrieb dieser Antenne mit diesem Faktor beim Kanton durchgewunken werden wird, dieses im Aargau eingeführte «Buebtetrickli» zur Anwendung gelangt?

Der Stadtrat und die Bevölkerung werden dazu nichts mehr zu sagen haben. Deshalb ist der von uns seit Jahren geforderte Planungsstopp auch 5 nach Zwölf noch die letzte Möglichkeit zur Einflussnahme auf kommunaler Ebene; auf dass «Rhyfälde» auch in Zukunft noch «guet tönt!» (Foto). Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. 

Fröschweid PM.pdf (287.08KB)
Fröschweid PM.pdf (287.08KB)

 19.05.2022 

5G ist in der Rheinfelder Altstadt angekommen – Baugesuch «Fröschweid» der Swisscom 

Der Antennenausbau auf das Menschen- und Umweltschädigende 5G geht in Rheinfelden ungebremst weiter, stillschweigend. Weder einer örtlichen Partei noch einer Naturschutzorganisation, auch nicht Rheinfelden medical ist dies ein Grund um aktiv zu werden.

Nach dem Antennenring rund um die Stadtmauer ist mit dem neuesten Baugesuch nun die geschützte Altstadt an der Reihe, eine 5G Antenne auf dem alten Zollgebäude, kaschiert als Kamin.

Weitere Baugesuche im Abstand von 150 Meter werden folgen. Und da die Möglichkeiten in der Altstadtsituation beschränkt sind, wird man auf Kleinantennen in Kandelaber oder in Strassenschächte ausweichen müssen. Ein Szenario, das schon anderenorts bereits geprüft wird. Kinderwagen auf einem Kanaldeckel stehend, welch strahlende Zukunft!

Am 11.11.2019 haben 710 Mitbürger eine Petition beim Stadtrat eingereicht mit der Bitte um eine Revision des Baugesetzes, verbunden mit einem sofortigen Planungsstopp für Mobilfunkanlagen. Auf der einen Seite ist seither nichts passiert, auf der anderen schossen 5G Antennen in den Himmel.

Wir bleiben dran und wehren uns mit einer weiteren Einsprache. Mit ihrer Unterschrift können sie uns unterstützen, sofern sie im Einsprache Radius von 227 Meter wohnen oder arbeiten. Überprüfen sie dies auf der beiliegenden Kurzversion. Wir sind auch dankbar für jeden finanziellen Zustupf.

Bitte die Kurzversion im Druckmodus «Beidseitiger Druck / Blatt über lange Seite drehen» drucken, also Vorder- und Hinterseite auf ein Blatt, ausfüllen und bis 8. Juni 2022 an die gedruckte Adresse zustellen. 

08.04.2022 

5G und kein Ende von Wirtschafts-vor Schutzinteressen in Sicht!

In der letzten Pressemitteilung erzählten wir vom neuesten Akt des Bundesrates, welcher per 1. Januar 2022 am Parlament vorbei über Nacht neue Bewilligungsgrundlagen aus der Küche des BAFU (Bundesamt für Umwelt) zur 5G Antennentechnik mit einer Verordnungsänderung quasi zum Gesetz erhoben hatte. Resultat: Eine massive indirekte Grenzwerterhöhung welche den Antennen erlauben wird, ihre Sendeleistung auf das 10-fache zu erhöhen. In den Überlegungen des Bundesrates war der Schutz der Wirtschaft höher gewichtet als derjenige von uns Menschen und der Naturwelten.

Der Kanton Aargau setzte nun am 1. April noch einen Zacken drauf, leider kein Aprilscherz: Die Argumente der kritischen Bevölkerung gegen diese Verordnung im Zuge von Baubewilligungsverfahren brachten zu viel Sand ins Getriebe. Ein schnellerer Ablauf musste gefunden werden . Die Kantone waren aber unsicher in der Beurteilung der diesbezüglichen Rechtslage, es gab die Mobilfunk-Turbokantone und die gemässigten; aber ein Konsens in der Bewilligungspraxis sollte her. Und so «uneinigte» man sich schweizweit auf 2 Optionen wie folgt:

Die Option 1 untersagt die «Grenzwerterhöhung» ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren, die Option 2 ermöglicht eine «Grenzwerterhöhung» in einem einfachen und schnellen Bagatellverfahren. Der vorsorgliche Gesundheitsschutz wäre immer eingehalten, sagen sie. Dies, obwohl Leistungsspitzen nun das Mehrfache des Grenzwertes überschreiten dürfen – eine offensichtlich fragwürdige Einschätzung der kantonalen Baudirektoren.

Die Option 2 mit dem Bagatellverfahren bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass künftig ohne die Einflussnahme von Gemeindebehörden und Volk die indirekte Grenzwerterhöhung beim Amt für Umwelt in Aarau durchgewunken werden kann. Der Kanton Aargau hat für uns leider so entschieden, der Applaus der Mobilfunkbranche dürfte ihm sicher sein. Die Geschichte hinter dieser Geschichte, erzählen wir dem interessierten Leser auf unserer Homepage unter der Rubrik «Aktuell».www.rheinfelden-5g.ch

Wir fragen uns ernsthaft und besorgt: Wo ist der Aufschrei der Naturschutzorganisationen, wo ist die Politik, unsere Volksvertreter? Stumm, stumm, stumm – Bienchen summ herum solange du noch dazu in der Lage bist.  

Lesen sie die Geschichte hinter der Geschichte in nachfolgendem Dokument! 




11.01.2022


Der Bundesrat muss die Maske fallen lassen – Der Staat überschreitet im 5G die
«Rote Linie»!

Diese Geschichte beginnt beim Kopf staatlichen Handelns, unserem Bundesrat. Auf das Jah-resende hin hat er eine Änderung der NISV verabschiedet, welche per 01.01.2022 in Kraft trat. Er hat darin den bundesrätlichen Spielraum exzessiv zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber ausgenutzt und in Form einer Verordnung eine massive indirekte Grenzwerterhöhung quasi zum Gesetz im 5G erhoben.

Lesen Sie weiter in unserer Pressemitteilung vom 11. Januar 2022

Es ist an der Zeit, den Staat wieder hinter die «Rote Linie» zu bringen und uns Menschen und die Naturwelten in der Abwägung von Schutz- und Wirtschaftsinteressen
an die erste Stelle zu setzen
!


15.12.2021

Erfolg für die IG Rheinfelden-5G:

Der Regierungsrat hebt die Bagatellbewilligung für die 5G Mobilfunkantenne beim «AEW Gebäude Zürcherstrasse» auf!


Was für eine Geschichte! Im Juli 2019 reichte die IG eine Sammeleinsprache gegen das Baugesuch der Swisscom für den Umbau einer 5G Antenne an der Zürcherstrasse ein. Diese Einsprache ist noch immer in einem Beschwerdeverfahren hängig. Ungeachtet dessen erfolgte im September 2020 ein Ausbau auf die adaptive 5G Antennentechnik. Vom Kanton im sogenannten Bagatellbewilligungsverfahren über den Schreibtisch genehmigt. Die Einsprecher wurden nicht einmal in Kenntnis gesetzt.

Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-001416 an der Sitzung vom 8. Dezember 2021 wurde nun unsere Beschwerde gutgeheissen.

Dies bedeutet das AUS für die Praxis der Bagatelländerung im Kanton Aargau!

 

Lesen sie weiter in unserer Pressemitteilung.

02.10.2021

Beim Baugesuch der 5G Antennen auf dem Gebäude «Q37» tut sich was!

Am 02.07.2020 und 04.08.2020 berichteten wir hier über dieses Baugesuch und die geballte Macht von 264 Einwender auf der Sammeleinsprache. Jetzt kommt Bewegung in die Sache.










Im Bild der höchstbelastete Sektor



Die Stellungnahmen der Swisscom und des Kantons wurden uns zugesandt, wie erwartet in der uns bekannten Abwehrposition. Wir stellen die Dokumente für all unsere Einwender nachfolgend ins Netz.

Dem Stadtrat haben wir eine umfassende Gegendarstellung zugesandt mit der klaren Aufforderung, mit einer Bausperre dem Antennenwald Einhalt zu bieten und der Forderung aus dem Raumentwicklungskonzept REK nach einer geordneten, umweltverträglichen Mobilfunkentwicklung in Rheinfelden Geltung zu verschaffen. Ohne Wenn und Aber hat er dazu den gesetzlichen Handlungsspielraum.

Wir sind gespannt auf seine Entscheidung.


 

2_Swisscom.pdf (4.12MB)
2_Swisscom.pdf (4.12MB)
3_Kanton.PDF (2.64MB)
3_Kanton.PDF (2.64MB)

17.06.2021

 Auch der Nationalrat foutiert sich um den Volkswillen im 5G!

Wir orientieren über unseren Aufruf vom 03.06.21 an unsere ParlamentarierInnen im Nationalrat. Der Rat hat zu unserem grossen Bedauern die Motion «Wasserfallen» mit 97 zu 76 Stimmen angenommen. Lesen Sie in der Beilage über das Abstimmungsverhalten und erinnern Sie sich daran bei den nächsten Wahlen. Es ist wahrlich kein Ruhmesblatt für «unsere» Aargauer PoitikerInnen:

 Mit JA haben gestimmt: Binder-Keller / Bircher / Burgherr / Flach / Giezendanner / Glarner / Heimgartner / Huber / Jauslin / Riniker / Studer

 Mit NEIN haben gestimmt: Feri / Kälin / Suter / Wermuth

 Der Stimme enthalten hat sich: Humbel

15.06.2021

269 Unterschriften gegen 5G Antennen an der Kaiserstrasse 8 – das Gebäude der Aargauischen Kantonalbank versinkt im Strahlenmeer

Gegen das Baugesuch der Swisscom zum Umbau mit Erweiterung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Gebäudes der Aargauischen Kantonalbank hat die IG Rheinfelden – 5G wie angekündigt eine weitere Sammeleinsprache beim Stadtrat eingereicht, dieses Mal mit 269 Einsprechern. Ein klares Zeichen für das Unbehagen in grossen Teilen der Bevölkerung gegen den rasanten Ausbau mit dieser unerforschten neuen Technologie und dem damit einhergehenden Feldversuch an Mensch und Naturwelten.

Der 5G-Antennenwald wird zurzeit aufgeforstet. In gerade mal 170 Meter Abstand steht schon die nächste Antenne beim «alten COOP». Die beiden Antennenperimeter, die Bereiche also mit der höchsten Strahlenbelastung, überschneiden sich und überlagern die ganze obere Altstadt sowie die Klinik Schützen und die ipso! International School.


 

Bild: Antennenperimeter der beiden 5G Antennen


Die Swisscom hat den Nachweis in ihrem Gesuch noch nach der bis anhin geltenden Bemessungsgrundlage geführt und liegt in der Belastung für das Quartier nur knapp unterhalb den geltenden Vorsorge-Grenzwerten. Ein neuer Modus, welcher vom Bundesamt für Umwelt BAFU im Februar dieses Jahres eingeführt wurde wird es aber künftig erlauben, die Sendeleistungen um das 10-fache zu erhöhen. Dies sind wahrlich keine schönen Aussichten für die Bewohner, für die Schüler und Patienten in diesem Quartier.

Ein pikantes Detail, das Standortgebäude der Aargauischen Kantonalbank. Hier wurde ein Belastungsnachweis beim Dachausstieg geführt, die darunter liegenden Büroflächen blieben unkontrolliert. Die Berechnung dazu ist nachweislich falsch. Der prüfenden NIS-Fachstelle des Kantons entging dies alles, mit fataler Konsequenz:



Die Grenzwerte von 5 V/m oberhalb des EG sind nach unseren Berechnungen in allen Geschossen bis zum Dach überschritten, teilweise um ein Mehrfaches. Bei Inbetriebnahme dieser Antennen müssten demzufolge bis zu 1/3 des Gebäudes für ständige Arbeitsplätze gesperrt werden. Und unsere elektrosensiblen Mitmenschen – immerhin 10% der Bevölkerung – müssten in Zukunft einen grossen Bogen um die Schalterhalle der AKB machen.


Im Bewilligungsprozedere des Mobilfunks geschehen sonderliche Dinge. Die 269 Mitunterzeichner bestärken und motivieren uns, auch weiterhin am Ball zu bleiben. Unsere Botschaft ist nach wie vor dieselbe: wir wollen einen koordinierten, umweltverträglichen Mobilfunk, wir lehnen das sich im Aufbau befindende 5G-Konzept mit Zwangsbestrahlung im Innen- und Aussenraum entschieden ab.

Unsere vollständige Einsprache findet sich im pdf.


03.06.2021

Die Schweiz soll weltweit zum Strahlen-Eldorado mutieren – eine unglaubliche Geschichte im Nationalrat!

Es droht eine Grenzwertlockerung durch das Parlament, versteckt unter dem Deckmantel «Qualitativ hochwertiges und günstiges 5G». Dies die Motion Nr. 20.3237 «Wasserfallen», welche am 03.06.21 im Parlament auf der Traktandenliste steht.

 Wenn es nach dieser Motion von NR Wasserfallen ginge, dann muss das 5G schweizweit bis 2024 eingeführt werden, und zwar "qualitativ hochwertig", national und mit möglichst geringen Kosten verbunden; einzig das Geld zählt – die Gesundheit und die Naturwelten bleiben aussen vor. Die Motion fordert also eine massive Grenzwertlockerung.

Wir haben von der IG allen Aargauer Parlamentarier einen Aufruf zugesandt und werden darüber weiter berichten. Lesen Sie den Aufruf und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung zum Demokratieverständnis und Verhalten einzelner «Volksvertreter».

Aufruf.pdf (989.39KB)
Aufruf.pdf (989.39KB)

18.05.2021

Die Mobilfunkgesellschaften rücken vor!

Nun ist es soweit. Mit dem neuen 5G-Antennengesuch der Swisscom an der Kaiserstrasse 8, stehen sie nun vor den Stadtmauern und belagern mit ihrer Antenne den ganzen oberen Altstadt-Bereich. Und in gerade mal 170 Meter Abstand steht beim «alten COOP» bekannlich die nächste Antenne, durch das Bagatellverfahrens mit Hilfe des Kantons an der Bevölkerung vorbei geschmuggelt und bewilligt.

Der Antennenwald, vor dem wir schon vor 2 Jahren gewarnt hatten, wird zunehmend sichtbar und nirgends ist eine politische Gegenwehr in Sicht. Wir von der IG Rheinfelden-5G werden nicht tatenlos zusehen, wie unsere Gesundheit und die Naturwelten zu Grunde gehen und halten unseren Widerstand aufrecht.

Vier Verfahren sind derzeit hängig, die AZ berichtete am 14. Mai 2021 darüber siehe Beilage. Auch bei der 5G Antenne Kaiserstrasse 8 werden wir aktiv sein und eine Einsprache einreichen. Jedermann ist herzlich eingeladen, uns dabei mit einer Unterschrift auf der beiliegenden Kurzversion zu unterstützen. Wir sind auch dankbar für jeden finanziellen Zustupf.

Bitte die Kurzversion im Druckmodus «Beidseitiger Druck / Blatt über lange Seite drehen» drucken, also Vorder- und Hinterseite auf ein Blatt.


 17.05.2021

ETH Zürich - Report: Schweizer Umweltpanel. Fünfte Erhebungswelle: 5G

ETH-Umfrage: 60% der Schweizer sehen sich unzureichend vor Mobil-Funkstrahlung geschützt Umfrage untermauert politischen Handlungsbedarf beim Mobilfunkausbau

> 40,5 % am Wohnort durch elektromagnetische Strahlung belastet

> 10,6% geben an, elektrosensibel zu sein


Der ganze Report hochladen


 

10.03.2021


Demnächst im Kino: «Thank you for calling» – Hinter die Kulisse des Mobilfunks


Die Dokumentation THANK YOU FOR CALLING von Klaus Scheidsteger führt den Zuschauer hinter die Kulissen der internationalen Forschung, des Industrie-Lobbyismus sowie aktuell laufender Schadensersatz-Prozesse in den USA, die medial weitgehend unbeachtet bleiben. Der Film zeichnet Verschleierungstaktiken der Mobilfunkindustrie nach und begleitet den Kampf einiger Wissenschaftler, die seit Jahren auf diesem Gebiet forschen, aber erst seit kurzem wirklich Gehör finden. 

Mehr dazu in der nachfolgenden Beilage. Ein Film, den Sie unbedingt sehen müssen. Er ist auch als DVD erhältlich unter:

 

https://shop.diagnose-funk.org/Buch-Thank-you-for-calling-TY4C

TY4C.pdf (111.15KB)
TY4C.pdf (111.15KB)

23.02.2021

Lockerung der 5G Grenzwerte durch die Hintertür – ein Skandal!

Es ist noch kein Monat vergangen, seit BERENIS, die beratende Expertengruppe des Bundesrates vor den Gefahren von Mobilfunkstrahlung warnte. Dies aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, welche gravierende gesundheitliche Gefahren bereits im Bereich der aktuellen Anlagegrenzwerte zeitigten (siehe unten 21.01.2021).

Und nun dies: Das Bundesamt für Umwelt BAFU veröffentlicht die neue Vollzugsempfehlung für adaptive 5G Mobilfunkantennen und lockert genau diese Grenzwerte. Ein neu eingeführter Korrekturfaktor erlaubt diesen Antennen zukünftig eine bis zu

10-fach höhere Sendeleistung!

Abgesegnet von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Hinzu kommt eine 6-Minuten Mittelung, die gemessenen Spitzenwerte werden über einen Zeitraum von 6 Minuten gemittelt. Bildlich ausgedrückt: Ein Kanonenknall, bei dem das Trommelfell platzt, wird auf ein Rauschen über 6 Minuten reduziert.

Ein Hohn der offizielle Medientext des BAFU in dem es heisst: damit sei «ausgestaltet, dass das heutige Schutzniveau erhalten bleibt» und im Vergleich zu konventionellen Antennen es «keine Lockerung der Grenzwerte» gäbe. Dazu schreibt der Beobachter: «Diese Aussage ist bestenfalls beschönigend, wenn nicht schlicht falsch». Ein unglaublicher Akt, und dies von einer Bundesstelle.

Lesen Sie mehr darüber in den Medienmitteilungen des Verein Schutz vor Strahlung und der SaferPhone-Initiative.



29.01.2021

Beschwerde gegen Baubewilligung der 5G Antenne «Zürcherstrasse»

Gegen den Entscheid des Stadtrates haben wir am 29. Januar 2021 eine Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau eingereicht. Eine Gruppe von 8 Einsprechern hat sich zu diesem Schritt zusammengefunden.

Wir können diesen Entscheid nicht akzeptieren. Er verstösst gegen die NIS Verordnung zum Bundesgesetz. Die neuartige und höchst schädliche adaptive 5G Antennentechnik darf nicht auf der gesetzlichen Basis von 2G – 4G bewilligt werden.

Der Entscheid verletzt auch das Vorsorgeprinzip, ein zentrales Regelungsprinzip im Umweltrecht USG, welches die Gesundheit von Menschen und Naturwelten schützen soll. Siehe dazu auch den Beitrag vom 21.01.2021 zu den neuesten, wissenschaftlichen Erkenntnissen.

 21.01.2021

Keine Lockerung der Grenzwerte: 5G ist eine Gefahr für Mensch und Natur!

BERENIS, die den Bundesrat wissenschaftlich beratende Expertengruppe in Sachen Mobilfunkstrahlung hat in ihrer neuesten Sonderausgabe vom Januar 2021 bestätigt:

Mobilfunkstrahlung ist bereits mit den aktuellen Grenzwerten schädlich für den Menschen und die Naturwelten.

Dabei geht es nicht allein um die Schäden, welche hochfrequente Strahlung auf den menschlichen und tierischen Organismus infolge Absorption und Erwärmung des Körpergewebes verursachen. Diese sind wissenschaftlich schon längst festgestellt.

Es geht auch nicht um biologische Effekte wie eine Beeinflussung der Hirnströme, eine Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, eine Beeinträchtigung der Spermienqualität, eine Destabilisierung der Erbinformation, Auswirkungen auf die Expression von Genen, programmierten Zelltod sowie oxidativen Zellstress. Auch diese sind wissenschaftlich schon längst festgestellt.

BERENIS geht weiter und stellt fest: Jüngste Forschungsergebnisse verdeutlichen, dass die Exposition mit elektromagnetischen Feldern bereits unter den gesetzlichen Anlagegrenzwerten zu Veränderungen des oxidativen Gleichgewichts führt. Namentlich bei sehr jungen und sehr alten Menschen sowie bei Individuen mit Vorschädigungen wie Immunschwächen oder chronischen Erkrankungen ist aufgrund dessen ein vermehrtes Auftreten von relevanten, negativen Gesundheitseffekten zu erwarten, weil die körpereigenen, antioxidativen Schutzmechanismen nicht genügend auf oxidativen Stress reagieren können.

Ausserdem hat die Weltgesundheitsorganisation WHO hochfrequente Strahlung als möglicherweise krebserregend klassiert.

Höchste Zeit für uns alle, über den Nasenspitz hinauszudenken. Lesen Sie die Sonderausgabe BERENIS.

15.01.2021

Sistierung 5G Baugesuch in Hellikon rechtskräftig

Eine fröhliche Botschaft erreicht uns heute aus Hellikon, der Gemeinderat sistiert ein 5G-Baugesuch. Die Begründung: Es fehlen Entscheide von höheren Instanzen und dem Bundesgericht. Die Swisscom verzichtet auf eine Beschwerde, der Entscheid ist somit rechtskräftig.

Wir freuen uns für die vielen besorgten MitbürgerInnen von Hellikon und die Naturwelten. Der Gemeinderat zeigt Mut und Verantwortungsbewusstsein in dieser umstrittenen Angelegenheit und bekommt sogar von der Swisscom recht.

Ein weiteres Zeichen an den Stadtrat von Rheinfelden, das Mantra «es bleibt kein Spielraum für die Gemeinde» nun endlich in der Mottenkiste zu entsorgen und mit der Verhängung einer Planungszone für den Mobilfunk den ungebremsten Ausbau zu stoppen.


NFZ 210115.pdf (74.65KB)
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08.01.2021

Stadtrat erteilt Baubewilligung «Zürcherstrasse» und «Weidenweg»

Die «Weihnachtsbotschaft» des Stadtrates mit der Genehmigung der beiden 5G Mobilfunkantennen ist eingetroffen, wahrlich ein trauriger Start ins neue Jahr für die Menschen in dieser Stadt und die Naturwelten.

Von Enttäuschung oder Niederlage kann für uns keine Rede sein, wir nehmen den Lauf der Dinge zur Kenntnis. Dieser Lauf ist einzig und allein eine Frage des Bewusstseins. Es ist uns leider nicht gelungen, unsere Botschaften zum 5G Mobilfunk hinüber zu bringen.

Wenn er denn so wollte hätte der Stadtrat genügend Mittel, um das Szepter zum aktuell laufenden, ausufernden Mobilfunk in den Händen halten zu können. Er könnte:

  • Einen Planungsstopp für den Mobilfunk auf 2-5 Jahre beschliessen (Bsp. Stadt Chur)

  • In der BNO Kinderspielplätze, Park- und Kurzonen als sensible Zonen besonders
    reglementieren und schützen

  • Wohnzonen mit einer Standortplanung in die hinterste Priorität von Standorten setzen

  • Das neue Wahrzeichen von Rheinfelden, den 35 Meter Turm am Eingang zu Rheinfelden aus ortsbildschützerischen Überlegungen im Zuge dieses Verfahrens ablehnen

  • Beim Kanton auf ein 5G Moratorium hinwirken, wie das schon mehrere Kantone machen

  • Das Bauvorhaben aufgrund des gesetzlich nicht geregelten Vollzugs mittels Sistierung auf Eis legen, wie das der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick getan hat

All diese Kompetenzen liegen bei der Gemeinde, nicht beim Kanton der in Sachen Kontrolle der gesundheitsvorsorglichen Grenzwerte leider nicht fehlerfrei ist, siehe Pressemitteilung.

Wir arbeiten in der IG daran, dass die Lebensfeindlichkeit dieser Mobilfunktechnologie in der Gesellschaft erkannt wird. Wir sind überzeugt, dass ein Fortschritt nur mit umweltverträglicher Technik erfolgen darf und dass früher oder später ein diesbezüglicher Wandel im Bewusstsein stattfinden wird. Es gibt andere Möglichkeiten, als mit 5G Zwangsbestrahlung im Aussenraum die Kommunikation innen bis in den Keller hinunter sicherstellen zu wollen; und dies 24 Stunden am Tag / 365 Tage im Jahr, dauernd. Stichwort Glasfasernetz.

Unsere Hoffnung bleibt, dass das schöne Städtchen Rheinfelden mit dem Label Energiestadt, seinem Anspruch auf den Label Gesundheit und Wellness nicht in einem Antennenmeer landet, bevor gehandelt wird.

Die Sorge um unsere Gesundheit und die Umwelt gibt uns die Kraft, unbeirrt weiter zu gehen. Wir setzen unsere Arbeit fort, lesen Sie mehr in der Pressemitteilung. Und ganz wichtig: wir sind für jede finanzielle Unterstützung dankbar.


16.12.2020

Messung von 5G Antennen – Antwort Stadtrat

Die vom Stadtrat erhaltenen Unterlagen sind zur Überprüfung der durchgeführten Messungen leider völlig ungenügend. Erhalten haben wir nur zusammengefasste Ergebnisse, aufgrund dessen sich die durchgeführten Messungen nicht nachvollziehen lassen. Es fehlen Dokumente des Prüfberichts wie:

·        Kapitel 2: Die Angabe der verwendeten Messgeräte

·        Kapitel 6: Details zu Messmethode und Vorgehensweise

·        Kapitel 7: Dokumente und Vorschriften

·        Detaillierte Messresultate der Feldstärken der einzelnen Frequenzbänder und der
         Signalisierungskanäle

Unter einer Tabelle steht: "Falls nicht alle Dienste in Betrieb waren, werden nur die aktiven Dienste ausgewiesen."

Was ist, wenn die aktiven Dienste dazukommen, ist der Grenzwert immer noch eingehalten?

Der immer wieder zitierte Bericht der METAS als Grundlage dürfte auch hier zum Einsatz gekommen sein. Er wird von Experten als Berechnungsmethode stark angezweifelt, ist praxisuntauglich und Gegenstand vieler Beschwerde-Verfahren.

Noch ein pikantes Detail: Auf der Liste der Schweizerische Akkreditierungsliste SAS steht unter den 7 für Messungen zugelassenen Büros auch die Swisscom. So läuft das im Mobilfunk, wir reiben uns die Augen!

Bleibt als Résumé aus der ersten Physikstunde: «Wer misst misst Mist» oder in anderen Worten: Es ist gar nichts im «grünen Bereich» mit den Messungen in Rheinfelden.

05.12.2020

Messung von 5G Antennen in Rheinfelden

In der Presse erschienen zwei Artikel über Messungen von 5G Antennen an 3 Standorten in Rheinfelden. Die Botschaft die damit vermittelt werden sollte ist einfach und heisst: «alles im grünen Bereich» mit 5G. Wir meinen mitnichten.

Lesen Sie untenstehende Pressemitteilung, welche in der NFZ / fricktal.info / AZ auch publiziert wurde. Ebenso haben wir dem Stadtrat einen Brief geschrieben mit der Bitte um Zustellung der Dokumente. Wir sind gespannt auf die Antwort.

 

16.11.2020

Sistierung 5G Baugesuche in Gipf-Oberfrick und Hellikon

Der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick anerkennt die fehlende Rechtsgrundlage für 5G Antennen und entscheidet auf Sistierung aller hängigen Baugesuche.

Ein voller Erfolg: 3 Sammeleinsprachen mit 469 Unterschriften kamen gegen das Baugesuch zusammen, die IG Rheinfelden-5G hat die Einwender dabei technisch unterstützt.

Auch der Gemeinderat von Hellikon hat am 28.09.2020 bei einem Baugesuch der Swisscom für den Umbau einer 5G Antenne auf Sistierung entschieden.

Wir gratulieren den beiden Gemeindebehörden herzlich. Sie haben damit die Bedenken der Bevölkerung mit einem mutigen Entscheid ernst genommen.


10.11.2020

Herbstzeit – 5G Antennenzeit in Rheinfelden

 

Die Baugesuche für 5G Antennen schiessen zurzeit wie Pilze aus dem herbstlichen Boden. Wir wehren uns aktiv dagegen, gegen diesen Antennenwildwuchs ohne gesetzliche Grundlagen und stehen für einen umweltverträglichen Mobilfunk.

Wir haben gemeinsam mit viel Aufwand und Engagement schon sehr viel erreicht. Dies ist äusserst erfreulich. Um weiterzuführen, was wir begonnen haben und insbesondere für die Fortsetzung der rechtlichen Verfahren, müssen wir uns auf eine neue Stufe einstellen und finanzielle Mitteln besorgen.

Was wollen wir, was machen wir konkret? Siehe dazu im pdf unseren Spendenaufruf


Spendenaufruf.pdf (295.79KB)
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11.10.2020

Interview eines Maturanden der Kantonsschule Aarau zum Thema

«Für oder gegen 5G»

Peter Koller führte eine interessante Diskussion mit einem Jugendlichen zur 5G Thematik. In seiner Matura Arbeit will er die Meinungen der Befürworter und Gegner ausleuchten.

Dazu dieses Interview mit einem «Gegner». Es ist interessant, die zum Ausdruck gekommenen unterschiedlichen Sichtweisen nachzulesen und sich die eigenen Antworten zu geben.



06.10.2020

Baugesuch 5G Thermenstrasse 13 und Feldschlösschen Malzturm

Lange war es ruhig in Rheinfelden betreffend 5G. Jetzt ist Herbstzeit und die Antennen Gesuche schiessen wie Pilze aus dem Boden.

Am 24. September 2020 wurden in der NFZ zwei neue Baugesuche von Sunrise Communications AG und von Salt Mobile SA für den Ausbau ins 5G-Netz publiziert. Es geht um zwei bereits bestehende Mobilfunkanlagen in Rheinfelden. Die eine steht an der Thermenstrasse 13 (Sunrise) und die andere an der Feldschlösschenstrasse direkt auf dem Malzturm (Salt).

Wir sind wieder aktiv und werden bei beiden Baugesuchen am 23. Oktober eine Einsprache machen. Alle sind herzlich eingeladen, die beiliegenden Kurzfassungen zu unterzeichnen und einen klaren Akzent zu setzen.

10.09.2020

Ein wichtiger Beitrag von Peter Hensinger

"Smart City, Smart Country, Breitband und 5G - Ziele und Folgen für die Demokratie, Mensch und Umweld"

Diesen Beitrag muss man gelesen haben



04.08.2020

Über 260 Einsprachen gegen die 5G Antennen beim «Q37»

Gegen das Baugesuch der Swisscom auf dem Gewerbezentrum «Q37» neben der Überbauung Furnierwerk hat die IG über 260 Unterschriften auf der Kurzversion gesammelt. Diese wurde zusammen mit der detaillierten Einsprache als Vollversion am 29. Juli 2020 der Stadtverwaltung übergeben.

Am 04.08.2020 wurde auch die Presse mit einer Information in Kenntnis gesetzt.




Aktuelle Pressestimmen vom 6.8.2020

AZ_Artikel Q37.pdf (154.14KB)
AZ_Artikel Q37.pdf (154.14KB)


 

15.07.2020

Mobilfunkstrahlung Vorsorge - worauf warten wir?

Newsletter Oekoskop von Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz



02.07.2020


Baugesuch Swisscom für 2 neue 5G-Antennen Quellenstrasse 37 in Rheinfelden

Am 2.Juli 2020 hat die Swisscom ein neues Baugesuch an die Gemeinde Rheinfelden für 2 neue Antennen eingereicht (die AZ hat am 1.7.2020 berichtet - siehe PDF weiter unten).Gegen dieses Baugesuch werden Unterschriften für eine Einsprache gesammelt. Die Kurzversion der Einsprache kann hier herunter geladen und unterschrieben werden. Es muss doppelseitig gedruckt werden. Ansonsten kann das Dokument auch bei SchenkArt, Evelyne Räz, Baslerstrasse 36 im Salmenpark bezogen werden.

Die Sammeleinsprachen werden dann zusammen mit der detaillierten Einsprache bis am 3.August an die Bauverwaltung Rheinfelden eingereicht.




 30.06.2020

Position - Ärzte für Umweltschutz zur konsequenten Vorsorge beim Mobilfunk


Die Ärzte für Umweltschutz haben eine klare Position zur Vorsorge beim Mobilfunk erarbeitet. Hier der ganze Bericht



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23.04.2020

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Medienmitteilung Frqeuencia - Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G




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02.03.2020

Petition / Stadtrat Rheinfelden

Der Stadtrat hat auf unsere Petition mit Protokollauszug vom 02. März 2020 geantwortet; unser Kommentar zu den 4 Forderungen:

 

1. Baubewilligungsverfahren Antennen Weidenweg und Zürcherstrasse sistieren

Wir teilen die Meinung des Stadtrates nicht. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz, Aarau, vom 21.11.2019 kommt zum Schluss, dass Antennenmoratorien bzw. ein Sistieren hängiger Mobilfunk-Bewilligungsverfahren nicht nur zulässig seien, sondern sich zur Vermeidung von Fehlentscheiden geradezu aufdrängten. Folgende Gründe:

·        das Fehlen eines Messverfahrens und einer Vollzugshilfe für adaptive Antennen;

·        die schweren Mängel des Qualitätssicherungs-Systems, die schon lange gerügt wurden, aber
         erst jetzt, nach Vorliegen eines Bundesgerichtsurteils, nicht mehr vertuscht werden können;

·        die nach der Veröffentlichung des Berichts „Mobilfunk und Strahlung“ des Bundes vom
         November 2019 noch offenen gesundheitlichen Fragen; die fehlenden wissenschaftlichen
         Untersuchungen;

·        der wachsende Anteil von Mobilfunkstrahlung gesundheitlich betroffener Menschen.

Bewilligungsverfahren können nach Meinung des Rechtsgutachtens sistiert werden, mehrere Gemeinden sind bereits diesen Weg gegangen.

 

2. Antenne «alter Coop» und Bagatellverfahren

Wir begrüssen den Entscheid des Stadtrates, hier periodisch unabhängige Messungen vornehmen zu lassen. Solange keine Vollzugsempfehlung mit Messhilfen vorliegen, können solche Messungen leider nur orientierenden Charakter haben.

 

3. Einsetzen für ein Moratorium beim Kanton

Der Stadtrat stellt richtig fest, dass die Vollzugsempfehlung vom Bund noch fehlt. Danach übernimmt er die Sichtweise des Kantons, nach welcher adaptive Antennen wie konventionelle gemessen werden und die Bevölkerung damit auf der sicheren Seite wäre.

Dieses Vorgehen ist nach Meinung von Fachleuten falsch. Das damit gemeinte frequenzselektive Messverfahren ist ohne Vollzugsempfehlung bei adaptiven Antennen nicht durchführbar. Es braucht also noch Zeit, bis dieses Problem gelöst ist; ein Moratorium wäre also, entgegen der Meinung des Stadtrates, durchaus zielführend.

 

4. Zonenplanrevision

Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass im Rahmen der Zonenplanrevision die Standortplanung für Mobilfunkanlagen geprüft wird. Wir sind gespannt auf deren Umsetzung.



PA Stadtrat.pdf (4.45MB)
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16.02.2020

REK (Raumentwicklungskonzept) Rheinfelden / Mitwirkungsverfahren

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahren zum REK (Raumentwicklungskonzept) Rheinfelden hat die IG Rheinfelden-5G eine Eingabe verfasst. Unser Kernanliegen, ein umweltverträgliches Mobilfunknetz, erscheint uns im Kontext einer qualitativ hochwertigen, gesamtheitlichen Planung und Entwicklung unserer Stadt von eminenter Wichtigkeit. Es schafft die Basis für die Vernetzung und bietet Gewähr für eine moderne, lebenswerte und umweltgerechte Zukunft.

In folgenden Kapiteln sind wir vertieft in die Materie eingegangen:

3. Mobilfunk-Technologie

4. Umweltverträgliches 5G Mobilfunk-Konzept

5. Raumplanerische Möglichkeiten der Gemeinde zum Mobilfunk

In Ergänzung zu unserer Petition möchten wir hiermit einen weiteren Beitrag für ein modernes und  lebenswertes Rheinfelden leisten.

Wenn auch Sie unser Anliegen unterstützen möchten, dann drucken Sie das letzte Formular im Bericht aus und senden es ausgefüllt bis 27.02.20 an:

P. + Ch. Koller, Baslerstrasse 32, 4310 Rheinfelden. Es ist Ihnen überlassen, zusätzliche Bemerkungen noch einzuführen.


MW_Eingabe.pdf (6.19MB)
MW_Eingabe.pdf (6.19MB)



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20.01.2020

Dr.Prof.Lennart Hardell schreibt Brief an den Bundesrat

Die Aussagen zu den gesundheitlichen Auswirkungen im Bericht «Mobilfunk und Strahlung» werden auch international von Wissenschaftlern sehr kritisch, ja sogar ablehnend beurteilt. Ein international anerkannter Experte, Prof. Dr. Lennart Hardell schreibt am 06.01.2020 diesbezüglich eine umfassende Stellungnahme an den Gesamtbundesrat. Dieses Schreiben wird von 22 internationalen Wissenschaftern mitgetragen.

Darin werden auch die Interessenskonflikte des Prof. Martin Röösli, welcher Vorsitzender in der Arbeitsgruppe für die gesundheitlichen Auswirkungen war, schonungslos aufgelistet.

Es lohnt sich, das beiliegende pdf zu studieren. Wir werde zu gegebener Zeit über die Reaktion des Bundesrates weiter orientieren.



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20.01.2020

Vollzugshilfe für adaptive Antennen

Im Nachgang zum o.e Bericht ist eine Begleitgruppe Mobilfunk beim BAFU (Bundesamt für Umwelt) daran, eine neue Vollzugshilfe für das weitere Vorgehen im Bewilligungsverfahren mit den neuen Antennen zu erarbeiten.

Markus Durrer, welcher Teilnehmer in der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» war, tritt unter Protest überraschend am 28.11.19 von seinem Mandat in der Begleitgruppe zurück. Im beiliegenden pdf erläutert er seine Gründe. Seine Kritik aus erster Hand bestätigt auch unsere kritische Einschätzung zum Ergebnis des Berichtes. Er ist nicht bereit, seinen Namen unter die offensichtlich angepeilte Grenzwerterhöhung in diesen Vollzugshilfen zu setzen.

Wir werden über die Ausgestaltung dieser Vollzugshilfe später wieder orientieren.


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15.12.2019

Postulat Ständerat: Nachhaltiges Mobilfunknetz

Eine höchst erfreuliche Entwicklung zeigt sich in der Politik: Der Ständerat entscheidet mit 25:16 Stimmen, gegen den Willen des Bundesrates, für das Postulat von Häberli-Koller Brigitte.

Dieses verpflichtet den Bundesrat zur Prüfung eines einheitlichen Mobilfunknetzes (anstelle 3 Netzanbieter) und zum verstärkten Ausbau der Datenübertragung mittels Glasfaser.

Der «Beobachter» hat dazu einen interessanten Beitrag am 20.12.19 publiziert unter dem Titel: «Weniger Strahlung wäre machbar».

Markus Durrer, welcher bei den Ärzten für Umweltschutz am Bericht «Mobilfunk und Strahlung» mitgearbeitet hatte, hat seinerseits das interessante «Rezept für einen strahlungsarmen Mobilfunk» publiziert.

Es sind genau diese Ansätze, welche auch wir von der IG propagieren und den rein wirtschaftlich orientierten Argumentationen der Mobilfunkbranche entgegenstellen.



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14.12.2019

Brief an den Stadtrat

Unsere Petition beinhaltet auch die Sistierung der laufenden Baugesuche aufgrund der aktuellen rechtlichen Unsicherheiten. Ein inzwischen eingegangenes Rechtsgutachten von Dr. Fretz zeigt diesen Spielraum der Behörden klar auf; wir haben es am 14.12.19 dem Stadtrat zugesandt.

Wir bitten den Stadtrat, dieses Gutachten bei seinem Entscheid zu berücksichtigen und dem Wunsch in unserer Petition zu entsprechen.



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28.11.2019

Bericht «Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung»

 

Der Bericht zeigt in 5 Optionen auf, wie die Entwicklung im Mobilfunk für eine flächendeckende Versorgung der Schweiz weitergehen könnte. Dabei laufen die Optionen 3 – 5 mit unterschiedlichen Ansätzen auf eine Erhöhung der Grenzwerte von 5 V/m auf enorme 20 V/m hinaus.

Eine 4-fache Erhöhung bedeutet eine 16-mal stärkere Sendeleistung pro Anlage, was mit Blick auf die heute schon vorhandenen Schädigungen an Mensch und Umwelt entschieden abgelehnt werden muss.

Das Konzept in diesen Optionen, welche von den Vertretern der Mobilfunkbranche eingebracht wurde, heisst schlicht: Mit möglichst wenig Aufwand mittels Erhöhung der Sendeleistung durch Hindernisse und Mauern hindurch bis in die Untergeschosse hinunter strahlen.

Wir empfehlen dazu den Kommentar im «Beobachter» vom 29.11.19.

Die Option 2 der Ärzte für Umweltschutz AefU hingegen deckt sich mit dem auch von uns propagierten umweltverträglichen Mobilfunk, einer Auftrennung der Indoor- mit der Outdoorversorgung nach dem St. Galler Modell. Siehe dazu Option 2 im Bericht (Seite 84) und Kapitel 9 (Seite 91).

Wir sind aufgrund der personellen Zusammensetzung in der Arbeitsgruppe kritisch-gespannt in Bezug auf die kommende, noch ausstehende Vollzugshilfe.


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11.11.2019                    Übergabe Petition an den Stadtrat


Heute wurde die Petition «Für ein umweltverträgliches 5G Netz in Rheinfelden» mit 710 Unterschriften von einer Delegation der IG dem Stadtrat übergeben. Die Reden von Sandra Mäder und Peter Koller sind im pdf Beitrag nachzulesen.

Im Bild: Christine Koller bei der Übergabe an Stadtammann Franco Mazzi und Stadtschreiber Roger Erdin.

Übergabereden.pdf (231.28KB)
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Presseschau.pdf (3.21MB)
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23.09.2019

Bericht der AZ vom Infoanlasse vom 19.September 2019



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19.09.2019 

Vortrag: Die 5.Generation des Mobilfunkes - was kommt auf uns zu?

Aufklärung - Fragen - Antworten zum neuen 5G Mobilnetzmit Marcel Hofmann, dipl.El.Ing.


Ort:          Musiksaal Kurbrunnen, Rheinfelden

Zeit:         19.30 Uhr  (Türöffnung 19.00 Uhr)

Beitrag:    Euro /CHF     5.- für IG-Mitglieder und Jugendliche bis 16 Jahre
                Euro / CHF 10.- für Erwachsene

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12.09.2019

Der Gemeinderat von Wohlen sistiert die eingereichten Baugesuche

Wohlen.pdf (139.47KB)
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19.07.2019

Sunrise fühlt sich von Bundesbern im Stich gelassen

Auf die abstrusen Aussagen von Sunrise-Chef Olaf Swantee in der BAZ vom 15.07.19 welche im Mainstream schweizweit publiziert wurden, musste wir reagieren.

Unser Leserbrief wurde am 17.07.19 in der BAZ veröffentlicht.



BAZ.pdf (413.16KB)
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Leserbrief_1.pdf (176.26KB)
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10.07.2019

Rechtsgutachen gegen 5-G Antennen

Gemäss Bericht in der AZ erfolgt die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz widerrechtlich,
ihre Einführung hebelt den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung aus!

Mit Unterzeichnung der Petition helfen Alle mit, Baugesuche zu blockieren bis sich eine Rechtspraxis durchgesetzt hat, die dem Gesundheitsschutz und dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt.


09.07.2019

Wir wehren uns gegen Halbwahrheiten

Ein Gastkommentar des Martin Röösli in der NZZ mit dem Titel «5G und die echten Strahlenschützer» zeigt den demagogischen Umgang von Experten mit der Wahrheit über 5G.

Martin Röösli präsidiert die Expertengruppe BERENIS des Bundesrates und ist gleichzeitig Mitglied im privatwirtschaftlich organisierten Verein ICNIRP, der die Vorsorgegrenzwerte definiert. Eine sehr fragwürdige Verflechtung, aufgedeckt im Beitrag der WOZ vom 9.05.19.

Unser Leserbrief wurde in der NZZ vom 11.07.19 publiziert.





06.07.2019

Brief an den Stadtrat

«Rechtsbegehren um Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens für alle in Rheinfelden widerrechtlich bereits umgerüsteten 5G-Antennen».

02.07.2019

Einsprachen gegen die 5G-Antenne Zürcherstrasse

Es erfolgten mehrere Einsprachen, von denen wir hier zwei exemplarisch abbilden. Sie zeigen die vielen kritischen Beschwerdepunkte auf und den grossen Spielraum, den die kommunale Behörde bei ihrem Entscheid hat.

 



01.07.2019

Gründung der IG Rheinfelden-5G

Am 01.07.19 wurde die IG gegründet, Hintergründe und Zielsetzung siehe Register Start. Gleichzeitig erfolgte der Start für eine Petition an den Stadtrat, mehr siehe Register Petition.
Im Vorfeld zur Gründung waren bereits folgende Aktivitäten abgelaufen.

23.05.19: Einsprache gegen die 5G-Antenne beim Weidenweg, Verfahren läuft

03.06.19: Brief an den Stadtrat betreffend unerlaubter «Bagatelländerung» der 5G-Antenne beim «alten COOP». Ein Beschluss des Stadtrates ist noch ausstehend.